Die Renovierungskosten am Dach steuerlich absetzen | Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Renovierung Ihres Daches rechnen?
Grundsätzlich lassen sich die Kosten für eine neue Dacheindeckung, Dachsanierung oder auch für eine Dachdämmung nicht pauschal angeben. Denn diese hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen spielt natürlich die Größe der Dachfläche eine wichtige Rolle. Doch auch die Dachform und der Aufbau des Daches können die Arbeiten verkomplizieren und teurer machen. Zudem spielt auch die Art der gewünschten Dacheindeckung eine Rolle. Dacheindeckungen werden heute in der Regel entweder mit Tonziegeln, Beton-Dachziegel, Schiefer oder Metall realisiert. Diese vier unterschiedlichen Materialien spielen bei der Preisgestaltung ebenfalls eine wichtige Rolle. Dieses umfangreiche Thema haben wir in einem eigenen Ratgeber-Artikel behandelt.
Die Renovierungskosten von der Steuer absetzen
Der große Vorteil ist, dass Sie bei Renovierungen einen Teil der Kosten steuerlich absetzen können und somit die Renovierung des Daches für Sie deutlich günstiger wird. Allerdings ist dies nicht ganz so einfach, da es hier einige Unterscheidungen gibt, auf welche wir im folgenden Abschnitt etwas genauer eingehen möchten. Denn nicht jede Dachsanierung lässt sich gleichermaßen steuerlich absetzen und zudem gibt es auch finanzielle Grenzen, welche eingehalten werden müssen. Es ist also sinnvoll und zielführend, sich zunächst einmal über die Möglichkeiten und Grenzen zu informieren und anschließend zu überlegen, ob es sinnvoll ist die Kosten abzusetzen oder ob alternative Lösungen eine bessere Wahl darstellen.
Die Renovierung als Vermieter steuerlich absetzen
Als Vermieter ist es besonders einfach für Sie. Denn wenn Sie die Immobilie, welche Sie mit der Dachsanierung verbessern möchten, vermieten und diese nicht selbst bewohnen, können Sie die Kosten der Dachsanierung steuerlich problemlos absetzen. Diese gelten als sogenannte Erhaltungskosten und sind direkt absetzbar. Den Bereich des Erhaltungsaufwands sollten wir nochmals näher betrachten, da dieser eine wichtige steuerrechtliche Rolle spielt.
Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand
Der Begriff des Erhaltungsaufwands ist im Steuerrecht klar definiert und umfasst alle Maßnahmen, welche der Instandhaltung oder der Modernisierung einer Immobilie dienen. Steuerrechtlich spielt es keine Rolle, ob eine solche Maßnahme akut notwendig ist oder ob diese vorausschauend eingesetzt wurde. Auch das Alter der Immobilie und die Höhe der Kosten der einzelnen Maßnahmen spielen bei der steuerrechtlichen Beurteilung keine Rolle. Allerdings muss der Erhaltungsaufwand vom sogenannten Herstellungsaufwand unterschieden werden. Würden durch die Maßnahmen neue Wohnräume geschaffen oder würden sich aufgrund der Maßnahmen auf längere Sicht die Mieteinnahmen deutlich erhöhen, spricht der Gesetzgeber von einem sogenannten Herstellungsaufwand, welcher steuerlich nicht abgesetzt werden kann.
Ein praktisches Beispiel:
Die Dachsanierung, also eine neue Dacheindeckung und ein neuer Dachstuhl gehören zum Erhaltungsaufwand, da Arbeiten vorgenommen werden, welche der Instandhaltung oder der Modernisierung dienen. Wenn Sie allerdings nun das Dach zeitgleich dämmen und somit unter dem Dach neuen Wohnraum schaffen, gilt diese Maßnahme als Herstellungsaufwand und ist steuerlich nicht so einfach zu berücksichtigen. Es ist also durchaus schwierig, wenn die verschiedenen Bereich so stark ineinander spielen. Hier kann eine gute Fachberatung im Vorfeld viele Probleme ersparen und Ihre Kosten spürbar senken.
Die Renovierung bei Eigennutzung steuerlich absetzen
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen. In einem solchen Fall können Sie die Erhaltungskosten nicht einfach als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie die Dachsanierung nicht steuerlich für sich nutzen können. Denn die Handwerkerleistungen können Sie steuerlich geltend machen. Diese können als haushaltsnahe Dienstleistungen von Ihnen steuerlich geltend gemacht werden. Daher ist es für Sie als Immobilienbesitzer besonders wichtig, dass Sie nur einen echten Meisterbetrieb mit der Dachsanierung beauftragen. Denn diese weisen die Arbeitsleistungen in der Rechnung separat aus und sorgen somit dafür, dass Sie diese Leistungen korrekt absetzen können. Über die MeinDach-Partnerbetriebe sind Sie somit auf der sicheren Seite.
Tücken und Schwierigkeiten mit der steuerlichen Absetzbarkeit
Das große Problem bei der steuerlichen Absetzbarkeit ist vor allem in den Detailfragen zu finden. Denn nicht jedes Finanzamt setzt die unterschiedlichen Maßnahmen gleich an. So können einige Arbeiten sowohl dem Erhaltungsaufwand als auch dem Herstellungsaufwand zugerechnet werden. Eine Dachdämmung kann beispielsweise als Teil einer Sanierung dem Erhaltungsaufwand zugerechnet werden. Wird dadurch aber der Dachboden gleichzeitig ausgebaut und wohnbar gemacht oder können durch diese Maßnahmen die Mieten erhöht werden, handelt es sich um Maßnahmen des Herstellungsaufwands. Hier kann es durchaus viel Diskussionspotenzial geben, welches Sie gegebenenfalls mit einem Fachmann im Vorfeld besprechen sollten. Nur so können Sie sich sicher sein, dass Sie die Dachrenovierung steuerlich absetzen können.
In dieser Höhe können Sie die Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
Grundsätzlich ist es möglich, dass Leistungen zum Erhalt und zur Instandsetzung steuerlich geltend gemacht werden können. Der Gesetzgeber hat allerdings einige Hürden vorgesehen, damit diese Absetzbarkeit nicht mißbraucht wird. Die Absetzbarkeit ist per Definition eine Ermäßigung der Einkommenssteuer. Diese umfasst maximal 20 Prozent der veranschlagten Lohnkosten. Zudem liegt die maximale Höhe der Ermäßigung pro Jahr bei 1.200 Euro.
Ein praktisches Beispiel:
Sie haben Ihr Hausdach sanieren lassen. Die reinen Arbeitskosten, nicht jedoch die Kosten für das Material, müssen gesondert ausgewiesen werden. Diese liegen aufgrund der Dachgröße bei 6.000 Euro glatt. 20 Prozent von 6.000 Euro wären die maximal zulässigen 1.200 Euro. Würden Sie also diese Lohnkosten von der Steuer absetzen, verringert sich in diesem Jahr Ihre Einkommenssteuer um exakt diese 1.200 Euro.
Was tun, wenn die Obergrenze überschritten wird?
Wenn Sie für Ihre Dachsanierung höhere Lohnkosten als die oben genannten 6.000 Euro veranschlagen könne, sind diese leider steuerlich nicht geltend zu machen. Aus diesem Grund werden große Renovierungen häufig auf zwei Kalenderjahre verteilt, damit sich pro Jahr der Maximalbetrag ausnutzen lässt. Bei einer Dachsanierung ist dies in der Regel kaum möglich, da die Arbeiten in einem Zuge durchgeführt werden müssen, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.
Unvereinbarkeit mit Förderungen – das müssen Sie wissen
Wie Sie sehen können, gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Renovierungskosten steuerlich absetzen können. Allerdings gilt dies nur in einem eingeschränkten Rahmen. Denn diese Absetzbarkeit entfällt, sobald Sie für Ihre Dachsanierung oder Ihr Dachprojekt Förderleistungen in Anspruch nehmen. Es gilt also durchaus im Vorfeld zu berechnen, ob eine solche Förderung für Sie in Frage käme und welche Lösung Ihnen das größere Sparpotenzial bietet. Denn in vielen Fällen sind die Fördermöglichkeiten in Deutschland so gut aufgestellt, dass Sie von einer beantragten Förderung deutlich stärker profitieren, vor allem, da die vielen Ausschlusskriterien des Finanzamts nicht gelten. Mit einer Förderung nicht nur das Dach zu sanieren, sondern es zugleich zu dämmen und somit Wohnraum zu schaffen oder diesen aufzuwerten, ist bei den meisten Förderungen sogar explizit erwünscht. Daher kann es häufig sinnvoll sein, sich für eine Förderung und gegen die steuerlichen Vorteile zu entscheiden. Im Notfall hilft der Kontakt mit einem Steuerberater, um diese Fragen nochmals gründlich und passend zu Ihrer Situation zu analysieren und zu klären.
Beratung gewünscht? Wir finden den passenden Experten für Ihr Dach
Selbstverständlich unterscheiden sich die verschiedenen Dachprojekte voneinander und können somit unterschiedliche Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit bieten.
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