Nur allzu oft wird auf den Vertrag mit dem Dachdecker verzichtet und die Vertragsvereinbarung zwischen Kunden und Handwerker erfolgt mündlich und sozusagen per Handschlag. Dabei sind sich beide Seiten häufig nicht der Risiken bewusst, die solche Geschäftsabschlüsse nach sich ziehen können. Eine schriftliche Vereinbarung über die beauftragten Leistungen schützt alle Beteiligten. Daher empfiehlt MeinDach seinen Kunden und seinen über 2.000 Partnerbetrieben, beauftragte Arbeiten immer schriftlich zu beauftragen.
Vertrag mit dem Dachdecker – Werkvertrag oder Verbraucherbauvertrag?
Beauftragen Sie einen Dachdecker, kommt es automatisch zu einem Vertragsverhältnis. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen dem Werkvertrag und dem Verbraucherbauvertrag. Der Werkvertrag kommt vor allem bei kleineren Reparaturen oder Sanierungsarbeiten zustande. Sofern Sie einen Dachdecker beauftragen, um komplexere Umbaumaßnahmen durchzuführen, handelt es sich zumeist um einen Verbraucherbauvertrag.
Doch wie unterscheiden sich die beiden Vertragsformen? Werkverträge dürfen mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und regeln weniger komplexe Aufträge. Für den Verbraucherbauvertrag ist die schriftliche Form verpflichtend.
Wann sollten Sie den Vertrag mit dem Dachdecker schriftlich vereinbaren?
Sobald Sie den Dachdecker beauftragen, sollten Sie auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Wobei viele Handwerker diese Verträge automatisch vor Beginn der Arbeit zur Unterschrift vorlegen. Denn selbst bei kleinen Reparaturen bedeutet ein schriftlicher Werkvertrag Sicherheit für beide Seiten. Kommt es nach der Durchführung zu Unstimmigkeiten, erzielen Sie anhand des schriftlichen Vertrags eine befriedigende Lösung. Vereinbaren Sie die Arbeiten nur mündlich, fehlen die dafür erforderlichen zuverlässigen Nachweise.
Zumindest bei umfangreicheren Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen sollten Sie unbedingt auf einen Vertrag über eine Dachsanierung bestehen. So stellen Sie zuverlässig sicher, dass Sie genau die Leistung erhalten, die im Angebot beschrieben ist. Ein weiterer wichtiger Faktor sind die vertraglich festgelegten Kosten für die Dachsanierung. Ein schriftlicher Vertrag schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.
Sollte es trotz eines schriftlichen Vertrags zu Unstimmigkeiten kommen, versuchen Sie im ersten Schritt die Lösung im Gespräch. Denn oft sind es nur Missverständnisse, die zu Unmut führen.
Die „Gegenseitige Zustimmung“ im Vertrag mit dem Dachdecker
Nach der Prüfung des Angebots, das sowohl schriftlich oder mündlich erfolgen kann, beauftragen Sie den Dachdecker mit den vereinbarten Arbeiten und stimmen somit dem Vertrag zu. Sobald der Handwerker mit der Arbeit beginnt, gibt auch er seine Zustimmung zu den vereinbarten Leistungen. Somit sind alle Voraussetzungen für die „gegenseitige Zustimmung“ erfüllt und es besteht ein für Auftraggeber und Handwerker gültiges Vertragsverhältnis.
Allerdings gehen bei der rein mündlichen Absprache beide Seiten Risiken ein. Wurde der Arbeitsauftrag für die Dachsanierung von Ihnen und dem Dachdecker richtig verstanden? Wie sind vereinbarte Termine und Fristen gestaltet oder wie hoch sind schlussendlich die Kosten für die Dachsanierung und welche Leistungen sind im genannten Preis enthalten? All diese mündlich vereinbarten Punkte bergen Potenzial für spätere Auseinandersetzungen. Achten Sie daher immer auf die „gegenseitige Zustimmung“ in Form eines schriftlichen und von allen Beteiligten unterschriebenen Vertrags.
Welche Bedingungen enthält ein Vertrag mit dem Dachdecker
Ob Sie einen Vertrag über eine Dachsanierung abschließen oder für andere Arbeiten am Dach: zumindest die grundlegenden Vertragsbedingungen für Handwerksverträge müssen immer enthalten sein.
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist einer der wichtigsten Vertragspunkte. Prüfen Sie jeden einzelnen Punkt und achten Sie auf die eindeutige Beschreibung der vereinbarten Leistungen mit einem möglichst geringen Spielraum für den Dachdecker. Legen Sie genau fest, welche Materialien verwendet werden sollen, welche Variante beispielsweise bei den Dachpfannen, die gewünschte Farbe und die bevorzugte Marke. Denn ohne detaillierte Vorgaben geben Sie dem Dachdecker nur den Auftrag, die Dachziegel zu wechseln. Für welches Produkt er sich entscheidet, bleibt ihm überlassen, sofern die Optik des Hauses dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Legen Sie Fristen und Termine fest
Handelt es sich um keinen Notfall, sondern um kleinere Reparaturen, für die Sie den Dachdecker beauftragen, spielen Termine und Fristen zumeist eine untergeordnete Rolle. Anders ist die Situation bei umfangreichen Umbaumaßnahmen. Hier macht es durchaus Sinn, dass Sie im Vertrag über die Dachsanierung verpflichtende Fristen und Termine vereinbaren. Besonders bewährt sind der Bauzeitenplan als Vertragsbestandteil und vertraglich festgelegte Vertragsstrafen bei Frist- und Terminüberschreitungen.
Kosten für die Dachsanierung als wichtiger Vertragsbestandteil
Neben der detaillierten Leistungsbeschreibung sind die Kosten für die Dachsanierung oder andere Maßnahmen rund ums Dach ein besonders wichtiger Punkt. Neben der Angabe der Gesamtkosten laut dem beigelegten verpflichtenden Angebot sollte auf jeden Fall nochmals genau angeführt werden, welche Leistungen im vereinbarten Preis enthalten sind. Besonders wichtig ist die Definition, ob es sich um einen Festpreis handelt und welche zusätzlichen Leistungen wie Sonderwünsche und Änderungen darin enthalten sind. Oft ist der angegebene Preis plus/minus einem gesetzlich geregelten Prozentsatz variabel.
Diese Angabe ist für die Budgetierung und die Planung möglicher Änderungen von Bedeutung.
Zusatzleistungen beider Vertragsparteien
Umbaumaßnahmen am Dach sind immer mit Zusatzarbeiten verbunden, die in indirektem Zusammenhang mit den Arbeiten am Dach stehen. Dazu zählen verschiedene Vorbereitungsmaßnahmen wie beispielsweise der Aufbau eines Gerüsts oder Aufräumarbeiten nach Beendigung der Arbeiten. Wann ist der Zugang zum Grundstück und Gebäude erforderlich oder wer sorgt für die Verfügbarkeit von Hebewerkzeug zum Heben und Transport schwerer Lasten. All diese Punkte über die Pflichten des Dachdeckers und des Auftraggebers werden Im Vertrag über die Dachsanierung ausdrücklich festgehalten.
Vom Angebot abweichende Arbeiten
Bei der Auftragsvergabe nicht vorhersehbare Arbeiten zählen genauso zu den vertraglichen Änderungen wie zusätzliche Wünsche des Auftraggebers. Wie damit umgegangen wird, sollte im Vertrag mit dem Dachdecker detailliert beschrieben sein. Denn diese vertraglichen Änderungen wirken sich schlussendlich auf die Kosten für die Dachsanierung aus. Um für beide Vertragspartner eine sichere Basis zu schaffen, vereinbaren Sie im Vertrag mit dem Dachdecker die schriftliche Form von Vertragsänderungen, die die gegenseitige Zustimmung erfordert.
Lassen Sie sich für Änderungen oder Sonderwünsche, die im Angebotspreis nicht enthalten sind, immer ein schriftliches Angebot erstellen. Dieses Angebot wird ausdrücklich als Ergänzung zum Vertrag über die Dachsanierung gekennzeichnet und dadurch zum Vertragsbestandteil.
Zahlungsbedingungen – von der Abschlagszahlung bis zur Schlussrechnung
Während Sie kleinere Reparaturarbeiten in der Regel unmittelbar nach Rechnungserhalt bezahlen, sieht es bei umfangreicheren Maßnahmen anders aus. Hier sind Abschlagszahlungen die Regel. Akzeptieren Sie jedoch keinesfalls einen Vertrag mit dem Dachdecker, der die Formulierung „Zahlung bei Auftragsbestätigung“ enthält.
Abschlagszahlungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) rechtlich abgesichert, da der Dachdecker für die erforderlichen Materialien mit zum Teil beträchtlichen Summen in Vorleistung geht. Allerdings darf laut BGB erst dann ein Abschlag verlangt werden, wenn sich aus der Leistung des Dachdeckers ein Wertzuwachs für das Haus ergibt. Sie als Auftraggeber müssen keinesfalls in Vorleistung treten. Daher sollten Sie auf einem Zahlungsplan bestehen, der sich an der erbrachten Leistung und somit an den Vorgaben des BGB orientiert. Die Schlussrechnung stellt der Dachdecker erst nach der nachweislich mangelfreien Ausführung aller Arbeiten und der Abnahme durch Sie als Auftraggeber oder einen von Ihnen bevollmächtigten Sachverständigen aus.
Die Schlussrechnung ist so gestaltet, dass Sie die Abrechnung problemlos mit dem Angebot vergleichen und auf die korrekte Verrechnung aller erbrachten Leistungen prüfen können.
Gewährleistung als fester Bestandteil für den Vertrag für die Dachsanierung
Ein weiterer Bestandteil im Vertrag über die Dachsanierung und andere Auftragsarbeiten ist die Gewährleistung, die bei Bauwerken fünf Jahre beträgt. Beginn der Gewährleistungsfrist ist die Abnahme durch den Auftraggeber. Treten ab diesem Zeitpunkt Mängel auf, müssen Sie beweisen, dass der Grund dafür in der Arbeit des beauftragten Dachdeckers liegt. Stellen Sie einen Mangel fest, der unter die Gewährleistung des Handwerkers fällt, informieren Sie Ihren Dachdecker darüber schriftlich.
Achten Sie unbedingt auf die Formulierung „es gilt die VOB/B“ oder Gewährleistung nach VOB/B. Diese sind in Verbraucherbauverträgen rechtlich nicht gültig!
Handelt es sich um Mängel an verbauten Materialien wie Dachfenstern oder neu verlegten Dampfsperrbahnen, handelt es sich nicht um Gewährleistung, sondern um eine Herstellergarantie.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Dachdecker
Ein rechtlich in allen Punkten abgesicherter Vertrag mit dem Dachdecker bietet für beide Seiten zahlreiche Vorteile. Vor allem bei umfangreicheren Projekten sind Sie dadurch in mehrfacher Hinsicht hervorragend abgesichert. Kommt es zu Uneinigkeiten, sind die Vertragsinhalte oft wichtige Beweise für eine für beide Seiten faire Lösung.
MeinDach verfügt über bundesweit über 2.000 Partnerbetriebe die in vielen Projekten bewiesen haben, dass sie zuverlässig und vertrauensvoll für Sie arbeiten.
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