Wer eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach betreiben möchte, muss sie auch offiziell anmelden. Das ist nicht kompliziert – aber gesetzlich vorgeschrieben. Wer Fristen versäumt, riskiert den Verlust der Einspeisevergütung.
Hier erfahren Sie, welche Stellen informiert werden müssen, welche Unterlagen notwendig sind und was Sie als Hausbesitzer konkret tun müssen.
Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht für jede PV-Anlage – auch für kleine Balkonkraftwerke. Ohne Registrierung verlieren Sie den Anspruch auf Einspeisevergütung nach EEG.
- Frist: Innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
- Gilt auch für Eigenverbrauchsanlagen
- Anmeldung online möglich:
→ Zum Marktstammdatenregister
Sie benötigen:
- Anlagendaten (Leistung, Standort)
- Betreiberdaten (Name, Adresse)
- Angaben zum Netzanschluss
Hinweis: Auch Batteriespeicher müssen separat registriert werden.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Bevor Ihre Anlage in Betrieb gehen kann, muss sie beim örtlichen Stromnetzbetreiber angemeldet werden. Dies übernimmt in der Regel Ihr Solarteur oder Elektroinstallateur.
Ablauf:
- Installateur reicht die Anmeldung beim Netzbetreiber ein
- Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit
- Bei Bedarf wird ein neuer Zweirichtungszähler installiert
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung
Tipp: Eine Liste der Netzbetreiber finden Sie hier:
→ Netzbetreiber-Suche bei der Bundesnetzagentur
Finanzamt: Meldung meist nicht mehr nötig
Bis Ende 2022 musste jede PV-Anlage beim Finanzamt angemeldet werden, um steuerlich geführt zu werden.
Seit 2023 entfällt das in den meisten Fällen – speziell für Einfamilienhausbesitzer:
- Keine Umsatzsteuererklärung mehr nötig (dank Nullsteuersatz, §12 Abs. 3 UStG)
- Keine Einkommensteuerpflicht bei Anlagen bis 30 kWp (nach § 3 Nr. 72 EStG)
Nur bei Sonderfällen – z. B. Vermietung, gewerbliche Einspeisung oder sehr große Anlagen – ist eine steuerliche Anmeldung weiterhin nötig.
Weitere Infos:
→ Informationen der Finanzverwaltung zu PV-Anlagen (bundesfinanzministerium.de)
Was passiert bei vergessener Anmeldung?
Wer die Anmeldung im Marktstammdatenregister versäumt oder zu spät einreicht, riskiert:
- Den Verlust der Einspeisevergütung
- Eventuelle Rückforderungen
- Bußgelder bei wiederholtem Verstoß
Achten Sie daher auf:
- Anmeldung im MaStR innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme
- Bestätigung durch Netzbetreiber vor Einspeisung
Übersicht: Anmeldung in drei Schritten
| Schritt | Zuständige Stelle | Frist | Link |
|---|---|---|---|
| Marktstammdatenregister (MaStR) | Bundesnetzagentur | 4 Wochen nach Inbetriebnahme | marktstammdatenregister.de |
| Netzanschluss-Anmeldung | Örtlicher Netzbetreiber | Vor Inbetriebnahme | Netzbetreiber finden |
| Steuerliche Anmeldung | Finanzamt (nur bei Sonderfällen) | Entfällt meist seit 2023 | FAQ zu Steuern & PV |
Die Anmeldung ist Pflicht – aber gut machbar
Für Besitzer von Einfamilienhäusern ist die Anmeldung der PV-Anlage heute deutlich einfacher als früher. Die wichtigsten Schritte übernehmen meist Fachbetriebe – Sie müssen nur auf die fristgerechte Eintragung achten.

